Rechnungen über Leistungen an öffentliche Auftraggeber müssen in Zukunft elektronisch abgewickelt werden. Dies sieht die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungsverordnung – ERechV) vom 13.10.2017 vor. Die Verordnung gilt für alle Rechnungen über 1.000 Euro an öffentliche Auftraggeber des Bundes.
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