Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 02-2018

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Rechnungen über Leistungen an öffentliche Auftraggeber müssen in Zukunft elektronisch abgewickelt werden. Dies sieht die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungsverordnung – ERechV) vom 13.10.2017 vor. Die Verordnung gilt für alle Rechnungen über 1.000 Euro an öffentliche Auftraggeber des Bundes. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Keine Beschränkung von Sicherheitsleistungen nach VgV (VK Bund, 04.10.2017, VK 1-99/17)

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Anders als die EG-VOL/A enthält die VgV keine Regelung, die Sicherheitsleistungen der Höhe nach begrenzt oder verbietet. Hierauf hat der Gesetzgeber im Zuge der Vergaberechtsmodernisierung bewusst verzichtet. In der Gestaltung der Ausschreibungsbedingungen, zu denen auch Bedingungen über vertragliche Sicherheiten gehören, ist der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich frei. Diese Gestaltungsfreiheit findet erst dort ihre Grenze, wo dem […]