Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 02-2018

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Rechnungen über Leistungen an öffentliche Auftraggeber müssen in Zukunft elektronisch abgewickelt werden. Dies sieht die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungsverordnung – ERechV) vom 13.10.2017 vor. Die Verordnung gilt für alle Rechnungen über 1.000 Euro an öffentliche Auftraggeber des Bundes. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

„Wesentliche“ Preisangabe fehlt – Angebotsausschluss zwingend (OLG München, 07.11.2017, Verg 8/17)

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Fehlt einem Angebot eine wesentliche Preisangabe, ist es zwingend auszuschließen (OLG München, 07.11.2017, Verg 8/17). Ein Ermessen über den Ausschluss steht der Vergabestelle dann nicht zu. Ob eine Preisangabe wesentlich ist, muss im jeweiligen Einzelfall bestimmt werden. Ist das der Fall, kommt es nicht mehr darauf an, ob die Preisangabe wettbewerblich relevant ist. Hierfür sind […]