Verhandlungsverfahren: Nachträgliche Erhöhung der Teilnehmerzahl verboten (OLG München, 19.12.2013, Verg 12/13)
Bei Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb dürfen öffentliche Auftraggeber in der Bekanntmachung eine Höchstzahl von Teilnehmern (hier: 3 Bieter) angeben, die sie zur Angebotsabgabe auffordern. Stellt ein Auftraggeber eine solche Begrenzung auf, ist er für das weitere Verfahren an sie gebunden. Zugeständnisse verboten Der Auftraggeber darf dann nachträglich nicht mehr Unternehmen für die nächste Verfahrensstufe zulassen. […]