Verzicht auf Losaufteilung muss konkret begründet werden (OLG München, 09.04.2015, Verg 1/15)
Zwar dürfen Auftraggeber mit entsprechender Begründung davon absehen, einen Auftrag in mehrere Lose aufzuteilen. Das OLG München (09.04.2015, Verg 1/15) stellt jedoch nochmals klar: Gründe, die typischerweise mit jeder losweisen Ausschreibung verbunden sind, reichen nicht aus. Denn die Losvergabe ist die gesetzliche Regel, für Ausnahmen muss es besondere Gründe geben. Allgemeine Begründung reicht nicht aus […]
