VergaberechtVeröffentlichungen

Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 8-2017

Verändert sich der Beschaffungsbedarf eines öffentlichen Auftraggebers in kalkulationsrelevanter Weise, müssen Bieter Gelegenheit erhalten, auf diese Veränderung zu reagieren. Hat der öffentliche Auftraggeber die Angebote bereits geöffnet, muss er den Bietern ermöglichen, ihre Angebote entsprechend zu ändern, so das OLG Düsseldorf (17.5.2017, VII-Verg 43/16).

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