VK Bund zu Anforderungen an Auskömmlichkeitsprüfung (VK Bund, 15.10.2014, VK 2-83/14)
Bestimmt ein Auftraggeber einen Wert, ab dem ein Angebot auf seine Auskömmlichkeit hin geprüft werden soll, muss er diesen den Bietern nicht zuvor mitteilen. Da die Gerichte keine festen Aufgreifschwellen vorsehen und ein Erreichen des Werts nur zu einer Aufklärung und nicht zwingend zu einem Ausschluss führt, ist die Bekanntgabe der internen Wertgrenze für die […]