VergaberechtVeröffentlichungen

Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 8-2015

Die Vermischung von Eignungs- und Wertungskriterien ist ein „klassischer“ Vergaberechtsverstoß. Auftraggeber müssen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – strikt zwischen Eignung und Wertung trennen. Da das Trennungsgebot allgemein bekannt ist, sind die Gerichte zunehmend streng bei der Frage, ob ein Bieter einen solchen Vergaberechtsverstoß rechtzeitig gerügt hat. In der Regel erfolgen Rügen erst, wenn ein Anwalt ins Boot geholt wird. Dann ist es aber häufig zu spät.

Das OLG München hat jüngst entschieden, dass das Gebot der Trennung von Eignungs- und Wertungskriterien durchschnittlich Bietern allgemein bekannt sei. Deshalb müsse eine Rüge unverzüglich nach Kenntnis der Kriterien erfolgen, was regelmäßig schon beim ersten Lesen der Vergabeunterlagen der Fall ist. Anderenfalls sei der Verstoß präkludiert (25.07.2013, Verg 7/13).

Die Veröffentlichung finden Sie hier.