Die Klausel „Auftraggeber fordert keine fehlenden Nachweise nach“ ist unzulässig (VK Bund, 05.03.2015, VK 2-13/15)
In Vergabeverfahren über Bauleistungen müssen Auftraggeber nach der VOB/A Erklärungen und Nachweise, die einem Angebot fehlen, unter Setzung einer angemessenen Frist vom betroffenen Bieter nachfordern. In Reinigungsausschreibungen ist das anders. Nach der hier anwendbaren VOL/A „können“ Auftraggeber fehlende Unterlagen nachfordern (vgl. § 16 Abs. 2 S. 1 VOL/A, § 19 Abs. 2 S. 1 EG […]