Gegenseitige Nachunternehmernennung zulässig (OLG Düsseldorf, 21.05.2012, VII-Verg 3/12)
Zwei Bieter dürfen sich in derselben Ausschreibung gegenseitig als Nachunternehmer für das jeweils andere Angebot benennen (OLG Düsseldorf, 21.05.2012, VII-Verg 3/12). Kein Verstoß gegen Gebot des Geheimwettbewerbs Eine gegenseitige Benennung als Nachunternehmer verstößt nicht gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs. Zwar wissen die Bieter in diesem Fall von der Identität des jeweils anderen Bieters. Allein darin liegt […]