VergaberechtVeröffentlichungen

Beeinflussende Mitteilungen von Bietern führen zum Ausschluss – Reinigungs Markt Ausgabe 4/2023

Versucht ein Bieter unzulässigen Einfluss auf den Entscheidungsfindungsprozess des öffentlichen Auftraggebers zu nehmen, so kann er jederzeit von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden (EuG, 5.10.2022, T-761/20).

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