VergaberechtVeröffentlichungen

6-monatige Probezeit in öffentlichem Dienstleistungsauftrag zulässig – Reinigungs Markt Ausgabe 2/2022

Ein öffentlicher Auftraggeber beauftragte einen Auftragnehmer mit der Durchführung von Reinigungsdienstleistungen. Der Vertrag beinhaltete eine sechsmonatige Probezeit, in der ohne Angabe eines  Grundes gekündigt werden durfte. Der Auftraggeber war mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden und kündigte den Vertrag innerhalb der Probezeit unter Berufung auf die obige Regelung und aus wichtigem Grund. Von der Neuvergabe sollte der Auftragnehmer ausgeschlossen werden. Zu Recht, wie das OLG Düsseldorf entschied: Eine sechsmonatige Probezeit mit jederzeitigem Kündigungsrecht des Auftraggebers ist keine unangemessene Benachteiligung des Bieters und vergaberechtlich zulässig.

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