VergaberechtVeröffentlichungen

Unklare Vergabeunterlagen – Aufklärung statt Ausschluss! – Reinigungs Markt Ausgabe 10/2021

In einer Dienstleistungsvergabe im offenen Verfahren sollte eine Bieterin den Zuschlag erhalten. Der zweitplatzierte Bieter rügte die Rechtswidrigkeit der beabsichtigen Zuschlagserteilung. Denn das Angebot der erstplatzierten Bieterin sei wegen eines inhaltlich unzureichend eingereichten Eignungsnachweises nach § 57 Abs. 1 VgV auszuschließen. Der geforderte Nachweis wurde zwar in den Vergabeunterlagen, aber nicht in der Bekanntmachung benannt.

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