RechtsprechungVergaberecht

Bietersicht bei unklaren Vergabeunterlagen entscheidend (OLG Celle, 12.10.2021, 13 Verg 7/21)

Das OLG Celle hat klargestellt, dass aus den Vergabeunterlagen für Bieter eindeutig und unmissverständlich hervorgehen muss, welche Erklärungen mit dem Angebot einzureichen sind.

Danach sind Vergabeunterlagen nicht mehr eindeutig, wenn fachkundigen Unternehmen auch nach Anstrengungen aller Auslegungsbemühungen mehrere Auslegungsmöglichkeiten verbleiben. Unklarheit besteht darüber hinaus, wenn das Verständnis der Vergabeunterlagen eine besondere Gesamtschau erfordert, die von Bietern im Wettbewerb regelmäßig nicht geleistet wird oder nicht geleistet werden kann. Mit Beschluss vom 18.11.2021 (13 Verg 6/21) hat der Vergabesenat dies nochmals bekräftigt.

Bei der Auslegung von Vergabeunterlagen ist unter Berücksichtigung der Grundsätze der §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont aus Sicht des potentiellen Bieters vorzugehen.