RechtsprechungVergaberecht

Wann muss ein Bieter über die zur Ausführung erforderlichen Mittel verfügen? (VK Bund, 26.03.2021, VK 2-13/21)

Ein Bieter muss im Regelfall erst nach Zuschlagserteilung und zu Beginn der Auftragsausführung über die geforderten Mittel verfügen.

Eine öffentliche Auftraggeberin vergab in einem offenen Verfahren die Charterung eines Notschleppers. Einer der Bieter verfügte zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht über ein entsprechendes Schiff. Die Auftraggeberin schloss das Angebot des Bieters daher von dem Vergabeverfahren aus.

Die VK Bund entschied, dass ein Bieter grundsätzlich erst nach Zuschlagserteilung und zu Beginn der Angebotsausführung über die geforderten Mittel, hier ein geeignetes Schiff, verfügen muss. Dies bestätigte die Auftraggeberin zuvor ebenfalls als Antwort auf eine Bieterfrage.