GesetzgebungVergaberecht

Neue Schwellenwerte ab 2022

Die EU-Kommission hat turnusgemäß die Anpassung der Schwellenwerte für die Durchführung europaweiter Vergabeverfahren angekündigt. Die für die Jahre 2022 und 2023 neu geltenden Schwellenwerte wurden am 10.11.2021 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Folgende Anpassungen gelten ab dem 01.01.2022:

Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VO (EU) 2021/1952):

Auftragsart Ab 01.01.2022
Bauleistungen 5.382.000 Euro

(bisher 5.350.000 Euro)

Liefer- und Dienstleistungsaufträge der oberen und obersten Bundesbehörden 140.000 Euro

(bisher 139.000 Euro)

Liefer- und Dienstleistungsaufträge aller übrigen öffentlichen Auftraggeber 215.000 Euro

(bisher 214.000 Euro)

 

Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (VO (EU) 2021/1953 und VO (EU) 2021/1950):

Auftragsart Ab 01.01.2022
Bauleistungen 5.382.000 Euro

(bisher 5.350.000 Euro)

Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe 431.000 Euro

(bisher 428.000 Euro)

 

Konzessionen (VO (EU) 2021/1951):

Auftragsart Ab 01.01.2022
Konzessionen 5.382.000 Euro

(bisher 5.350.000 Euro)

 

Für soziale und andere besondere Dienstleistungen bleibt der Schwellenwert für öffentliche Auftraggeber von 750.000 Euro und für Sektorenauftraggeber von 1 Mio. Euro bestehen.