Die EU-Kommission hat turnusgemäß die Anpassung der Schwellenwerte für die Durchführung europaweiter Vergabeverfahren angekündigt. Die für die Jahre 2022 und 2023 neu geltenden Schwellenwerte wurden am 10.11.2021 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Folgende Anpassungen gelten ab dem 01.01.2022:
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VO (EU) 2021/1952):
Auftragsart | Ab 01.01.2022 |
Bauleistungen | 5.382.000 Euro
(bisher 5.350.000 Euro) |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge der oberen und obersten Bundesbehörden | 140.000 Euro
(bisher 139.000 Euro) |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge aller übrigen öffentlichen Auftraggeber | 215.000 Euro
(bisher 214.000 Euro) |
Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (VO (EU) 2021/1953 und VO (EU) 2021/1950):
Auftragsart | Ab 01.01.2022 |
Bauleistungen | 5.382.000 Euro
(bisher 5.350.000 Euro) |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Wettbewerbe | 431.000 Euro
(bisher 428.000 Euro) |
Konzessionen (VO (EU) 2021/1951):
Auftragsart | Ab 01.01.2022 |
Konzessionen | 5.382.000 Euro
(bisher 5.350.000 Euro) |
Für soziale und andere besondere Dienstleistungen bleibt der Schwellenwert für öffentliche Auftraggeber von 750.000 Euro und für Sektorenauftraggeber von 1 Mio. Euro bestehen.