Aktuelle Krisensituationen wie die Corona-Pandemie und die Flutkatastrophen zeigen die Grenzen des Vergaberechts auf. Daher forderte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die EU-Kommission Medienberichten zufolge in einem Schreiben dazu auf, umgehend eine Ausnahmeregelung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Notsituationen einzuführen. Öffentliche Auftraggeber sollen die Möglichkeit erhalten, Aufträge ausnahmsweise direkt zu vergeben. Zwar existiert nach § 14 Abs. 4 VgV bereits eine Vorschrift für die Direktvergabe, jedoch ist diese nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Insbesondere müssen ein „nicht vorhersehbares Ereignis“ und „äußerste Dringlichkeit“ vorliegen (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV). Diese Rechtsbegriffe stellen aus Sicht des BMWi im Hinblick auf die andauernde Corona-Pandemie jedoch unsichere Rechtsgrundlagen dar. Daher will das BMWi ein weiteres Instrument für Eilfälle einführen.
Sofern die EU-Kommission der Forderung zustimmt, soll die Direktvergabe in Notsituationen nur für einen im Voraus festgelegten Zeitraum gelten und nur bei Fortbestehen der Notlage verlängert werden. Der Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung soll durch die EU-Kommission oder einzelne Mitgliedsstaaten bestimmt und auf einzelne Waren und Leistungen beschränkt werden.