Das Coronavirus hat Europa erreicht. Die Dynamik der Ausbreitung des Coronavirus hat viele überrascht, die Kehrseiten globaler Liefer- und Logistikketten werden mit jedem Tag deutlicher. Zugleich werden dringende Beschaffungen notwendig. Das kann auch Reinigungsleistungen betreffen, etwa wenn Liegenschaften zu Notkrankenhäusern umfunktioniert oder zusätzliche Intensivstationen geschaffen werden. Wie reagiert das Vergaberecht auf diese Ausnahmesituation? Flexibel! Stellungnahmen der Bundesregierung und der EU-Kommission erklären eine weitgehende Aussetzung von Formvorschriften für zulässig.
Die Veröffentlichung finden Sie hier.
Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.
Ein Gedanke zu „Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 04/2020“
Kommentare sind geschlossen.