RechtsprechungVergaberecht

Auftraggeber dürfen erkennbare Kalkulationsfehler nicht ausnutzen (OLG Dresden, 02.07.2019, 16 U 975/19)

Öffentliche Auftraggeber verstoßen gegen ihre Rücksichtnahmepflicht, wenn sie einen offensichtlichen Kalkulationsfehler eines Bieters erkennen und trotz Unzumutbarkeit der Durchführung des Auftrags den Zuschlag auf dessen Angebot erteilen. Die wirtschaftliche Existenz des betreffenden Bieters muss dafür nicht bedroht sein.

Nach Ansicht des OLG Dresden ist ein Kalkulationsirrtum für den Auftraggeber erkennbar, wenn der im Angebot enthaltene Preis um 24% niedriger ist, als der Preis des nächstplatzierten Bieters. Erteilt der Auftraggeber den Zuschlag trotzdem und verweigert der Bieter die Leistung wegen Unzumutbarkeit, steht dem Auftraggeber kein Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu.

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