Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 4-2014
Nachbesserung von Eignungsnachweisen nicht erlaubt Auftraggeber müssen in der Auftragsbekanntmachung angeben, welche Anforderungen sie an die Eignung der Bieter stellen. Es reicht aber aus, wenn sie die genannten Eignungsnachweise erst in den Vergabeunterlagen konkret benennen. Solche Konkretisierungen können beispielsweise genauere Vorgaben dazu betreffen, wann Referenzaufträge mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Welche Erklärungen und Nachweise […]