RechtsprechungVergaberecht

Negative Creditreform-Auskunft rechtfertigt keinen Ausschluss (VK Baden-Württemberg, 02.09.2013, 1 VK 27/13)

Auftraggeber müssen die Eignung der Bieter sorgfältig prüfen. Sie dürfen sich dabei nur auf gesicherte Erkenntnisse stützen. Die Auskunft aus einer Wirtschaftsauskunftsdatei – hier der Creditreform – genügt nicht für einen Ausschluss wegen fehlender Eignung (VK Baden-Württemberg, 02.09.2013, 1 VK 27/13).

 Negativauskunft  betraf nur Kreditwürdigkeit

Eine Creditreform-Auskunft betrifft in erster Linie die Frage der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Eine negative Auskunft bedeutet aber nicht automatisch, dass das Unternehmen einen Vertrag nicht erfüllen kann. Im vorliegenden Fall kam erschwerend hinzu, dass das ausgeschlossene Unternehmen ein Schreiben seiner Hausbank vorlegte, in dem bestätigt wurde, dass es seine Konten seit 12 Jahren absprachegemäß führt. Schließlich ließ der Auftraggeber außer Acht, dass die Durchführung der hier ausgeschriebenen Reinigungsleistungen keine außergewöhnlichen finanziellen Besonderheiten aufweist und sich der Vorfinanzierungsbedarf für die Übernahme eines neuen Auftrags in Grenzen hält.