Nachschieben von Gründen und neue Wertungsentscheidung (OLG Düsseldorf, 28.06.2023, Verg 2/23)
Der Auftraggeber muss seine Angebotswertung so dokumentieren, dass dieEntscheidung in allen Schritten nachvollziehbar ist. Ist seine Dokumentation mangelhaft, darf der Auftraggeber seine Erwägungen im laufenden Nachprüfungsverfahren ergänzen und präzisieren. Das sog. Nachschieben von Gründen kann Begründungsmängel in der Dokumentation heilen. Das ist aber nur erlaubt, wenn keine Anhaltspunkte für eine Manipulation vorliegen und die nachgeschobenen […]