Bieter müssen Verbindung zu anderen Bietern nicht offenlegen (EuGH, 17.05.2018, C-531/16)
Beteiligen sich miteinander verbundene Unternehmen an einem Vergabeverfahren, besteht stets die Gefahr, dass ihre Angebote gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB wegen Wettbewerbsverstößen ausgeschlossen werden. Denn in diesen Fällen liegt es nahe, dass die Unternehmen ihre Angebote abgestimmt haben. Der EuGH stellte jetzt klar: Verlangen weder Gesetz noch öffentliche Auftraggeber Angaben zu Verbindungen […]