Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 4-2017
Der BGH stärkt die Rechte unterlegener Bieter: Möchte der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag auf ein ungewöhnlich niedriges Angebot erteilen, dürfen unterlegene Bieter von ihm verlangen, dass er das Zustandekommen des niedrigen Preises prüft. Die Veröffentlichung finden Sie hier.