OLG Celle: Preisaufklärung erst ab 20 % Abweichung (19.02.2015, 13 Verg 11/14)

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Ab wann ein Angebotspreis so tief ist, dass der öffentliche Auftraggeber eine Auskömmlichkeitsprüfung durchführen muss, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt. Im Allgemeinen halten die Gerichte eine Aufgreifschwelle bei einem Abweichen von ca. 10 bis 20 % vom nächsthöheren Angebot für erreicht. Das OLG Karlsruhe hat jüngst entschieden, dass eine Auskömmlichkeitsprüfung nicht erlaubt ist, wenn […]