Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 02-2018

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Rechnungen über Leistungen an öffentliche Auftraggeber müssen in Zukunft elektronisch abgewickelt werden. Dies sieht die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungsverordnung – ERechV) vom 13.10.2017 vor. Die Verordnung gilt für alle Rechnungen über 1.000 Euro an öffentliche Auftraggeber des Bundes. Die Veröffentlichung finden Sie hier. Frühere Veröffentlichungen finden Sie hier.

Schadensersatz nur bei „echter Chance“ auf Zuschlagserteilung (LG Köln, 07.11.2017, 33 O 192/16)

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Unterlegene Bieter haben Anspruch auf Schadensersatz für die Kosten der Angebotserstellung und die Teilnahme an einem Vergabeverfahren, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen eine bieterschützende Vorschrift verstoßen hat. Denn mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird bereits ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis begründet. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Bieter ohne diesen Verstoß eine echte Zuschlagschance gehabt hätte. Daran […]