RechtsprechungVergaberecht

Schadensersatz nur bei „echter Chance“ auf Zuschlagserteilung (LG Köln, 07.11.2017, 33 O 192/16)

Unterlegene Bieter haben Anspruch auf Schadensersatz für die Kosten der Angebotserstellung und die Teilnahme an einem Vergabeverfahren, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen eine bieterschützende Vorschrift verstoßen hat. Denn mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird bereits ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis begründet.

Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Bieter ohne diesen Verstoß eine echte Zuschlagschance gehabt hätte. Daran fehlte es hier, da das Angebot wegen Abweichens von den Vergabeunterlagen zwingend von der Wertung auszuschließen war.