Neue Verordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW ab 01.06.2013
Zum 01.06.2013 trat die Verordnung zur Konkretisierung der Verfahrensanforderungen bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes in Kraft. Die Verordnung enthält Vorgaben zur besseren Handhabbarkeit des Gesetzes in der Praxis. Sie wird ergänzt durch einen Leitfaden, der Anwendungsbeispiele und Spezialfragen behandelt. Umweltaspekte gewinnen an Bedeutung Nach der Verordnung sollen Nachhaltigkeitsaspekte entweder bei der Leistungsbeschreibung, als […]