Vergaberecht in der Gebäudereinigung – Reinigungs Markt Ausgabe 10-2014
Entfall der Rügeobliegenheit Grundsätzlich muss ein Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 107 Abs. 3 GWB rügen, bevor er einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellt. Der Grund: Dem Auftraggeber soll Gelegenheit gegeben werden, einen Rechtsverstoß zu beseitigen. Im Einzelfall kann die Rügeobliegenheit aber entfallen, wenn dem betroffenen Bieter eine Rüge nicht zuzumuten ist. So auch hier. […]