Erste Entscheidung zum MiLoG (VK Rheinland-Pfalz, 23.02.2015, VK 1-39/14)
Dies dürfte die erste Entscheidung zum Verhältnis zwischen den vergaberechtlichen Tariftreuevorgaben nach den Landesvergabegesetzen und dem Bundesgesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sein. Letzteres ist zum 01.01.2015 in Kraft getretenen und garantiert einen bundesweiten Mindestlohn in Höhe von Euro 8,50/Stunde (brutto). Für Rheinland-Pfalz stellte die dortige Vergabekammer nun fest: Der vergaberechtliche Mindestlohn des LTTG […]