TVgG NRW: Erklärung zu ILO-Kernarbeitsnormen ist kein Eignungsnachweis (OLG Düsseldorf, 29.1.2014, VII-Verg 28/13)
Nach § 18 TVgG NRW dürfen Auftraggeber von Bietern eine Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen fordern. Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf (29.1.2014, VII-Verg 28/13) stellt nun klar: Diese Erklärung ist kein Eignungsnachweis. ILO-Kernarbeitsnormen betreffen Ausführung Vielmehr handelt es sich hierbei um eine zusätzliche Anforderung an die Ausführung der Leistung gemäß § 97 Abs. 4 S. […]