Die Bundesregierung hat am 01.01.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgelegt. Ziel ist einmal mehr, die öffentliche Beschaffung einfacher, schneller und flexibler zu machen. Das Gesetz enthält zwar einige punktuelle Anpassungen des geltenden Rechts, der große Wurf ist es aber nicht. Die wichtigsten Änderungen im Überblick
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