Die EU-Kommission hat die Anpassung der Schwellenwerte für die Durchführung europaweiter Vergabeverfahren angekündigt. Die ab 2024 neu geltenden Schwellenwerte wurden durch vier Verordnungen vom 16. November 2023 festgelegt. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber liegt er künftig bei 221.000 Euro. Bisher waren es 215.000 Euro.
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