GesetzgebungVergaberecht

Das Vergaberecht und der neue Koalitionsvertrag

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Der am 24.11.2021 veröffentlichte und 177 Seiten lange Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP steht unter der großen Überschrift „Mehr Fortschrift wagen“. Gilt das auch für das Vergaberecht?

Die Kernaussage: Ziel ist die Vereinfachung, Professionalisierung, Digitalisierung und Beschleunigung von Vergabeverfahren: „Die Bundesregierung wird die öffentliche Beschaffung und Vergabe wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausrichten, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen.“

Konkrete vergaberechtliche Aspekte im Koalitionsvertrag:

  • Unterstützung der Länder und Kommunen bei Vereinfachung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit von Vergabeverfahren
  • Nachhaltigkeit in der Digitalisierung der Auftragsvergabe: „Für IT-Beschaffungen des Bundes werden Zertifizierungen wie z. B. der Blaue Engel Standard.“
  • Nachhaltigkeit durch Mindestquoten: „Wir schaffen sichere Absatzmärkte für klimafreundliche Produkte durch Mindestquoten in der öffentlichen Beschaffung.“ Wir werden „Quoten für grünen Wasserstoff in der öffentlichen Beschaffung einführen, um Leitmärkte zu schaffen.“
  • Schaffung einer zentralen Plattform, über die alle öffentlichen Vergaben zugänglich sind und die eine Präqualifizierung der Unternehmen ermöglicht
  • Präzisierung von EU-Vorschriften im nationalen Vergaberecht
  • Aufbau eines Systems zur Berechnung von Klima- und Umweltkosten
  • Stärkung des Mittelstandes, insbesondere Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Förderung der Beteiligungsmöglichkeiten von kleineren und mittleren Betrieben an Vergabeverfahren und Berücksichtigung von mittelständischen Interessen bei der Auftragsvergabe
  • Stärkung der Tariftreue und Tarifbindung in Vergabeverfahren: „Zur Stärkung der Tarifbindung wird die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden, wobei die Vergabe auf einer einfachen, unbürokratischen Erklärung beruht.“
  • Beschleunigtes Vergabeverfahren: „Vergabeverfahren werden wir beschleunigen unter der konsequenten Einstufung des Marine-Unter- und Überwasserschiffbaus sowie des Behörden- und Forschungsschiffbaus als Schlüsseltechnologien inklusive der Instandhaltung.“