RechtsprechungVergaberecht

„Wesentliche“ Preisangabe fehlt – Angebotsausschluss zwingend (OLG München, 07.11.2017, Verg 8/17)

Fehlt einem Angebot eine wesentliche Preisangabe, ist es zwingend auszuschließen (OLG München, 07.11.2017, Verg 8/17). Ein Ermessen über den Ausschluss steht der Vergabestelle dann nicht zu.

Ob eine Preisangabe wesentlich ist, muss im jeweiligen Einzelfall bestimmt werden. Ist das der Fall, kommt es nicht mehr darauf an, ob die Preisangabe wettbewerblich relevant ist. Hierfür sind der Leistungsgegenstand, die Bedeutung des Preises und sein wertmäßiger Anteil an der Gesamtleistung und dem Gesamtpreis entscheidend.

Anders ist es bei unwesentlichen Preisangaben: Hier besteht für den öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich eine Nachforderungsmöglichkeit. Dies setzt jedoch voraus, dass es sich um Einzelpreise handelt, die den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.