Ende des gleichberechtigten Zugangs für Bieter aus Drittstaaten
Unternehmen aus Drittstaaten ohne Abkommen mit der EU haben keinen Anspruch auf Zugang zu Vergabeverfahren. Das EuGH-Urteil vom 22. Oktober 2024 (Rs. C-652/22) hebt die bisherige deutsche Rechtsprechung auf und stärkt das Konzept des „Level Playing Field”.
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