In einem EU-weiten offenen Verfahren erlaubte der Auftraggeber einem Bieter, sein Angebot über das Benutzerkonto einer anderen Firma auf der Vergabeplattform hochzuladen. Andernfalls wäre dem Bieter eine Angebotsabgabe technisch nicht möglich gewesen. Dieser Bieter sollte den Zuschlag erhalten.
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