Immer wieder wechseln Angehörige der Bundeswehr nach ihrer aktiven Dienstzeit in die Industrie. Während diese Wechsel häufig lautlos über die Bühne gehen, kommt es auch immer wieder zu Konstellationen, in denen der Dienstherr einer solchen Anschlusstätigkeit unter Verweis auf das Soldatengesetz (SG) widerspricht. So auch in einem kürzlich vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) entschiedenen Fall (11.03.2021, Az. 1 B 1845/20), in dem das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) dem Wechsel eines ehemaligen Berufssoldaten zu einem Bieter bzw. Auftragnehmer der Bundeswehr widersprach.
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