VergaberechtVeröffentlichungen

Fehlender Hinweis auf Irrtum eines Bieters ist diskriminierend – Reinigungs Markt Ausgabe 2/2021

Ein öffentlicher Auftraggeber vergab Reinigungsdienstleistungen für eine Justizvollzugsanstalt in einem EU-weiten offenen Verfahren. Wertungskriterien waren der Preis und die Qualität zu je 50 Prozent.

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