GesetzgebungVergaberecht

Neuer Koalitionsvertrag zum Vergaberecht

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CDU, CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Vorbehaltlich der notwendigen Zustimmungen, die vor allem hinsichtlich der SPD-Mitglieder alles andere als gewiss ist, wird Deutschland bald wieder eine Regierung haben.

Setzt die Koalition ihr neues Programm um, kommen auch auf das Vergaberecht einige Änderungen zu:

Im Koalitionsvertrag heißt es hierzu unter anderem:

„Die öffentliche Beschaffung ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Öffentliche Aufträge müssen mittelstandsfreundlich ausgeschrieben werden. Zur weiteren Vereinheitlichung des Vergaberechts prüfen wir die Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung.“ (S. 64)

„Wir werden die gesetzlichen Regelungen zum Vergaberecht so anpassen, dass die Landkreise und Kommunen die Weiterbeschäftigung der bisherigen Beschäftigten beim Leistungsübergang im ÖPNV auf andere Betreiber zu den bestehenden Arbeits- und Sozialbedingungen vorschreiben können.“ (S. 79)

„Die öffentlichen Bauleistungen sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Sie fördern insbesondere den Mittelstand. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als faire, wettbewerbsneutrale und von allen Bauverbänden getragene Verfahrensregelung garantiert gute Bauleistungen. Sie ist zu sichern und anwenderorientiert weiterzuentwickeln.“ (S. 115)

Große Änderungen des Vergaberechts scheint sich die „Koalition“ damit nicht vorgenommen zu haben. Nach der Vergaberechtsreform von 2016 und der sukzessive in den Ländern in Kraft tretenden UVgO dürfte dies kaum jemanden stören.