GesetzgebungVergaberecht

Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Bundesanzeiger verkündet – Download der UVgO hier

Es ist soweit: Nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Endfassung der Unterschwellenvergabeordnung an den Bundesanzeiger übermittelt hat, wurde sie dort am heutigen 07.02.2017 veröffentlicht.

UVgO gilt nicht unmittelbar – Einbeziehung erforderlich

Deren 62 Paragrafen sollen das nationale an das EU-Vergaberecht angleichen und den 1. Abschnitt der VOL/A ablösen. Die UVgO gilt jedoch noch nicht unmittelbar, sondern erst, wenn sie von Bund und Ländern für anwendbar erklärt wurden. Der Bund muss hierzu die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) ändern, die Länder die entsprechenden Landesregelungen.

Übernahme durch Länder offen

Während als sicher gilt, dass der Bund die UVgO bis zum Frühjahr 2017 für anwendbar erklärt, ist noch offen, ob und welche Länder dem folgen werden.

Zum Download der Endfassung der UVgO geht es hier.

Die Erläuterungen des BMWi sind hier nachzulesen.

Das Wichtigste zur UVgO auf einen Blick finden sie in den beiden Beiträgen von Dr. Daniel Soudry, LL.M. im Vergabeblog vom 01.12.2016 und vom 11.12.2016.

Einen Überblick über die letzten Änderungen im Gesetzgebungsverfahren erhalten Sie im Vergabeblog vom 09.02.2017.