Am 18.04.2016 läuft die Frist für die Umsetzung der größten Vergaberechtsreform des letzten Jahrzehnts ab. Zwar klammert die Reform verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge ausdrücklich aus. Es gibt jedoch viele Liefer- und Dienstleistungen aus dem militärischen und Sicherheitsbereich, die im Zusammenhang mit solchen Aufträgen stehen. Das kann beispielsweise die Lieferung von Schutzausrüstung, Einsatzfahrzeugen oder leichter Bewaffnung für Ordnungskräfte, Beratungs- und Planungsleistungen oder Wach- und Sicherheitsdienste in nichtsensiblen Bereichen betreffen. Derartige Aufträge werden künftig nach dem neuen Vergaberecht ausgeschrieben, wobei die bisherigen Regeln der VOL/A künftig in der VgV zu finden sind. Die folgenden zehn Änderungen sollten Bieter kennen, wenn sie sich um öffentliche Aufträge bewerben.
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