Kann man gegen eine Portoerhöhung klagen?
Es ist wieder soweit: Zum Jahresbeginn erhöht die Deutsche Post das Porto für einen Standardbrief von 62 auf 70 Cent. Absolut sind acht Cent zwar keine große Summe – mit knapp 13 Prozent ist es dennoch eine enorme Preissteigerung.
Dass vergangene Portoerhöhungen nicht immer rechts waren, hat eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gezeigt: Ein Verein hatte gegen eine Portoerhöhung geklagt und Recht bekommen. Was bedeutet das für die aktuelle Preisänderung? Kann man auch dagegen klagen?
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