GesetzgebungVergaberecht

Überarbeitetes WTO-Übereinkommen zum Vergaberecht (GPA) in Kraft getreten

Mit Wirkung zum 06.04.2014 ist das überarbeitete Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) der Welthandelsorganisation in Kraft getreten.

Hintergrund

Das GPA ist das einzige rechtsverbindliche WTO-Beschaffungsübereinkommen. Wie die neuen EU-Vergaberichtlinien zielt auch das neue GPA darauf ab, das öffentliche Beschaffungswesen innerhalb der GPA-Gerichtsbarkeiten transparenter und vorhersehbarer zu machen. Das GPA hat 15 Vertragsparteien: die Europäische Union (für alle 28 Mitgliedstaaten) sowie Armenien, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea, Liechtenstein, die Niederlande (für Aruba), Norwegen, die Schweiz, Singapur, Taiwan und die Vereinigten Staaten (USA).

Die Verhandlungen über aktualisierte Vergaberegeln und ergänzende Marktzugangsverpflichtungen wurden am 15.12.2011 erfolgreich abgeschlossen. Der endgültige Wortlaut des überarbeiteten GPA wurde am 30.03.2012 unterzeichnet. Mit der Annahme des Protokolls durch Israel wurde die für das Inkrafttreten erforderliche Zweidrittel-Mehrheit der Parteien des Übereinkommens von 1994 erreicht. Für Japan, welches das überarbeitete GPA am 17.03. 2014 ratifizierte, wird das GPA am 16.04.2014 in Kraft treten.

Wesentlicher Inhalt

Das überarbeitete GPA verschlankt und modernisiert das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen.

In Vertragsstaaten des GPA wird sich der Marktzugang für die Unternehmen verbessern, da der Anwendungsbereich des Übereinkommens auf zahlreiche staatliche Stellen (Ministerien und Agenturen), neue Dienstleistungen und andere Bereiche des öffentlichen Beschaffungswesens erweitert wird:

Die EU und die USA dehnten den Zugang zu ihren zentralen Vergabestellen, einschließlich wichtiger US-Behörden, aus. Kanada bot den Zugang zur Auftragsvergabe durch seine Provinzen und Territorien an. Korea schafft Zugang zur Auftragsvergabe im Eisenbahnsektor und im städtischen Verkehrswesen und Japan bot den Zugang zu öffentlich-privaten Partnerschaften und Bauprojekten an. Israel verpflichtete sich, seine Offset-Vereinbarungen auslaufen zu lassen und seine Schwellenwerte für Bauleistungen zu senken.

Nach WTO-Schätzungen dürfte die Überarbeitung des GPA zusätzliche Auftragschancen für Unternehmen im Wert von ca. 80 Mrd. Euro eröffnen.