GesetzgebungVergaberecht

Brandenburg ändert Vergabegesetz: Mindestlohn erhöht

Am 13.02.2014 ist das 1. Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes in Kraft getreten. Für Vergabeverfahren und Ausschreibungen, die ab dem 13.02.2014 bekannt gemacht oder veröffentlicht werden, gilt nun ein vergaberechtlicher Mindestlohn von Euro 8,50 / Stunde. Der bisherige Mindestlohn lag bei Euro 8,00 / Stunde.