RechtsprechungVergaberecht

OLG Düsseldorf: Kein Verbot ungewöhnlicher Wagnisse nach VOL/A 2009 (19.10.2011, VII-Verg 54/11)

Die VOL/A 2009 enthält kein Verbot ungewöhnlicher Wagnisse mehr. Dies hat das OLG Düsseldorf am 19.10.2011 (VII-Verg 54/11) entschieden.

Verbot weggefallen

Das Verbot, Bietern ungewöhnliche Wagnisse aufzubürden, ist in der VOL/A 2009 nicht mehr ausdrücklich enthalten. Daraus folgert der Vergabesenat, dass es formal kein Rechtsgrundsatz mehr ist. Insbesondere bei Rahmen­ver­ein­barungen seien gewisse Wagnisse stets enthalten.

Neuer Maßstab „Zumutbarkeit“

Der Vergabesenat deutet jedoch an, dass Ausschreibungs-bedingungen auch unter dem Gesichtspunkt der „Zumutbarkeit“ inhaltlich überprüft werden können. Damit gibt er zu erkennen, dass Auftraggeber weiterhin Grenzen bei der Überbürdung von Wagnissen und Risiken einhalten müssen.

Vorlage an BGH unterblieben

Erst mit Beschluss vom 02.08.2011 (WVerg 0004/11) entschied das OLG Dresden, dass das Verbot ungewöhnlicher Wagnisse auch in der VOL/A 2009 fortgilt. Der dortigen Entscheidung lag allerdings keine Rahmenvereinbarung zugrunde. Das OLG Düsseldorf machte von der Möglichkeit einer Vorlage an den Bundesgerichtshof keinen Gebrauch.

Lesen Sie hierzu auch die Vergabeblogs von Dr. Daniel Soudry, LL.M. vom 08.01.2012, vom 21.06.2011 und vom 20.08.2013.