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OLG stoppt Direktvergabe von Buslinien

Kommunale Verkehrsunternehmen werden sich auf mehr Wettbewerb einstellen müssen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die geplante Direktvergabe von Busverkehrsleistungen im Münsterland gestoppt. Seiner Ansicht nach hätten die Verträge ausgeschrieben werden müssen. Das Urteil hat Bedeutung über das Münsterland und Nordrhein-Westfalen hinaus. Denn das Gericht stellt hohe Hürden dafür auf, dass Städte auch künftig noch ihre kommunalen Verkehrsunternehmen vor privater Konkurrenz bewahren dürfen (Az.: VII-Verg 48/10).

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