OLG Brandenburg: Dienstleistungskonzession trotz Auftraggeberentgelt (Beschluss v. 12.01.2010 – Verg W 7/09) – Vergabeblog vom 23.03.2010
Das OLG Brandenburg erweitert mit seinem Beschluss vom 12.01.2010 (Verg W 7/09) die Definition von Dienstleistungskonzessionen und schränkt den Geltungsbereich des Vergaberechts ein. Nach seinem Verständnis liegt eine Dienstleistungskonzession schon vor, wenn Dritte ein Nutzungsentgelt zahlen, und zwar selbst dann, wenn der Auftraggeber die überwiegenden Kosten übernimmt. Die Veröffentlichung finden Sie hier.