RechtsprechungVergaberecht

Angebotsöffnung ohne Bieter zulässig (OLG Düsseldorf, 15.03.2010, VII – Verg 12/10)

Auftraggeber dürfen in den Bewerbungsbedingungen festlegen, dass sie zur Angebotsöffnung berechtigt sind. Erklärt dann ein Bieter, dass sein Angebot nur in seinem Beisein geöffnet werden dürfe, ist sein Angebot zwingend auszuschließen.

Anwesenheitsvorbehalt unzulässig

Der Vorbehalt des Bieters, eine Angebotsöffnung dürfe nur in seinem Beisein erfolgen, ändert die Verdingungsunterlagen unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Das folgt aus dem Gebot der Gleichbehandlung aller Bieter. Dies hat das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 15.03.2010 (VII – Verg 12/10) entschieden.

Geheimhaltungsinteresse gewahrt

Bieter können sich auch nicht auf Geheimhaltungsinteressen berufen. Denn Auftraggeber sind ohnehin verpflichtet, Angebote vertraulich zu behandeln.